Aktenzeichen EnVR 109/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:121119BENVR109.18.0
RCN:
RCN58JJTZFQQVVRSKF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2019

Festlegung der Erlösobergrenzen für zweite Regulierungsperiode unter Berücksichtigung der Restwerte und Verbindlichkeiten - Dortmunder Netz GmbH

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