Aktenzeichen XII ZB 230/09

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ECLI:
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RCN:
RCN578KJ7R63BNW2CC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.03.2010

Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 230/09
Bundesgerichtshof, XII ZB 230/09, 31.03.2010.
Az. 25 W 486/09
Oberlandesgericht Hamm, 25 W 486/09, 06.11.2009.
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