Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - Verletzung der polizeilichen Pflicht zur vollständigen Aktenführung bei verspäteter Übernahme eines öffentlichen Fahndungsaufrufs in die Verfahrensakte
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