Aktenzeichen VIII ZR 41/12

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RCN5694LTLLXJ9YDZF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.11.2012

Wohnraummiete: Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens

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