Aktenzeichen 13 AE 21.724

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN55B3SB9BV3GB7UV

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VGH München: Entscheidung vom 22.06.2021

einstweilige Anordnung, nach der Schlussfeststellung fortbestehende Teilnehmergemeinschaft, Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts nach der Schlussfeststellung;, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, weil der Erfolg des Antrags die Rechtsstellung nicht verbessern würde;

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