Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.04.2016
Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im Umfang des nicht für entscheidungsreif erachteten Teils der Ansprüche durch das Berufungsgericht; Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit