Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbands; Bewerbung von Waren und Dienstleistungen auf Instagram als geschäftliche Handlung zugunsten des eigenen Unternehmens und eines Drittunternehmens; werblicher Überschuss eines Beitrags; erforderlicher Hinweis auf den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung; Erkennbarkeit der kommerziellen Zweckverfolgung; Veranlassung des Verbrauchers zu einer geschäftlichen Entscheidung - Influencer I
Öffnen