Aktenzeichen VII ZR 101/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:071217UVIIZR101.14.0
RCN:
RCN528ZT97CF37QAV3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.12.2017

Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht hinsichtlich der Obliegenheit zur Mängelanzeige binnen angemessener Frist; Qualifizierung einer technische Anlage als Bauwerk i.S.d. Verjährungsrechts; Aufnahme des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei unterbrochenen Rechtsstreits durch die Klagepartei hinsichtlich einer Widerklage

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