Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen ist ("non liquet") - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilrechtliches Unterlassungsurteil bzgl einer nicht erweislich wahren Äußerung ohne weitere Abwägung - Gegenstandswertfestsetzung
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