Aktenzeichen 4 B 51/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:160718B4B51.17.0
RCN:
RCN4YWUJGNEACRMHLQ

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.07.2018

Kriterien für die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB

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