Aktenzeichen 3 StR 341/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:170919B3STR341.19.0
RCN:
RCN4Y4HPVHDBXJ77MX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.09.2019

(Maßgeblicher Zeitpunkt für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung)

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