Aktenzeichen 1 StR 502/10

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RCN4XJBHQYY6QADG8S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.11.2010

Kreditbetrug oder Betrug: Täuschung über die Verwendung des vom Inhaber einer Arztpraxis zwecks privaten Immobilienerwerbs aufgenommenen Kredits; Anforderungen an vorsätzliches Handeln

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