Aktenzeichen 1 StR 93/11

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ECLI:
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RCN:
RCN4WZ7XGFZFV89MRX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2013

Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Unerlässlichkeit der Anordnung zum Schutz der Allgemeinheit vor schweren Sexual- und Gewaltstraftaten

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 93/11
Bundesgerichtshof, 1 StR 93/11, 10.01.2013.
Az. 2 BvR 1048/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1048/11, 20.06.2012.
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