Aktenzeichen AN 1 K 16.01766

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ECLI:
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RCN:
RCN4WUCB8P2ATL3ZWA

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VG Ansbach: Urteil vom 17.01.2017

Erstattung der Reparaturkosten für einen Wasserrohrbruch im Wege der Geschäftsführung ohne Auftrag

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