Aktenzeichen IX ZR 307/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:190718UIXZR307.16.0
RCN:
RCN4W2SSAQ6B5H8ST8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2018

Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Überlassung eines Schuldnergrundstücks an einen Dritten zur unentgeltlichen Nutzung; Zulässigkeit der Vermietung von Klinikräumen nur mit behördlicher Genehmigung; Unentgeltlichkeit der Leistung bei eigenem Anspruch des Leistungsempfängers; Erbringung der ausgleichenden Gegenleistung durch einen Dritten

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 307/16
Bundesgerichtshof, IX ZR 307/16, 19.07.2018.
Az. 2 U 48/16
Oberlandesgericht Köln, 2 U 48/16, 23.11.2016.
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