Aktenzeichen XII ZB 112/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:070218BXIIZB112.17.0
RCN:
RCN4TNQD3L6MQ9P5V6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.02.2018

Kostenfestsetzung: Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten einer in Unkenntnis der Berufungsrücknahme eingereichten Berufungserwiderung; Geltung eines Schriftsatzes als "eingereicht"

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