Aktenzeichen 2 StR 495/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:131015B2STR495.14.0
RCN:
RCN4RMZRCQAYQ7PDSR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2015

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Vorverurteilung

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