Aktenzeichen B 2 U 9/16 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2017:310817UB2U916R0
RCN:
RCN4R95HAHHTN6GC9B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 31.08.2017

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Abgrenzung zum Arbeitsweg: Außentür als Grenzziehung - sachlicher Zusammenhang - objektivierbare Handlungstendenz - selbständige Unternehmerin - konkreter Umfang und Häufigkeit: betriebliche Nutzung - betrieblicher Zweck - Widmung - Indizcharakter mangels sonstiger Anhaltspunkte - Privatwohnung - Friseurmeisterin - Holen der Geschäftswäsche aus Waschmaschine in der Privatwohnung - Unfall auf dem Wohnungsflur

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