Aktenzeichen 6 B 36/11

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ECLI:
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RCN:
RCN4R7A4VH4JGKMFV3

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.03.2012

Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend"; Gebot der Sachlichkeit im Prüfungsverfahren

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