Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren - hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfahrensdauer von fast vier Jahren - Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses auch nach Erledigung durch Sachentscheidung des Fachgerichts wegen Wiederholungsgefahr
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