Aktenzeichen 1 StR 198/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060820B1STR198.20.0
RCN:
RCN4PR2TWLWKGGZDM4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.08.2020

Steuerhinterziehung: Eintritt des Taterfolgs bei Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Voranmeldungen; Einziehung von Taterträgen

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