Aktenzeichen 2 BvE 4/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:es20190702.2bve000419
RCN:
RCN4P9CHJSPXTK4RQA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 02.07.2019

§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen Bundestagsabgeordneten ein organstreitfähiges Recht - hier: erfolglose, da unzulässige Anträge im Organstreitverfahren bzgl der Feststellung des Wahlergebnisses des Vizepräsidenten des BVerfG sowie bzgl seiner Ernennung

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