Aktenzeichen VI ZB 54/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:300517BVIZB54.16.0
RCN:
RCN4MHEQHZ83GCFU6Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.05.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages

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