Aktenzeichen VIII ZR 356/11

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RCN4M9DDEE3YZZ9XWA

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 13.06.2012

Wohnraummiete: Unterlassene Mitteilung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes; Beweisvereitelung bei unberechtigter Verweigerung der Namhaftmachung von Zeugen und erneute Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

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