Aktenzeichen 30 W (pat) 809/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2020:270220B30Wpat809.18.0
RCN:
RCN4LWRH5YQACQ4MCA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.02.2020

Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Fahrradsattel" – zur Frage, ob ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleibt – Unterscheidung Sichtbarkeit und Einsehbarkeit – Erfordernis, dass das Bauelement während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs optisch wahrgenommen werden kann – die Unterseite eines Fahrradsattels ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Fahrrads als Fortbewegungsmittel nicht sichtbar

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 31/20
Bundesgerichtshof, I ZB 31/20, 15.06.2023. Bundesgerichtshof, I ZB 31/20, 01.07.2021.
Az. 30 W (pat) 809/18
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 809/18, 27.02.2020.
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