Aktenzeichen 4 StR 334/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:190117U4STR334.16.0
RCN:
RCN4KU3GDZX55VC4PJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.01.2017

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Samurai-Schwertes in demselben Raum wie die gelagerten Drogen; Strafzumessung bei Vorliegen einer nicht geringen Menge

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