Aktenzeichen 5 StR 228/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:140819B5STR228.19.0
RCN:
RCN4HTQVPZNNZ567JS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.08.2019

Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor richterlicher Beschuldigtenvernehmung

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