Aktenzeichen 2 StR 265/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.11.2013

Überzeugungsbildung des Strafgerichts: Überprüfung abgelegten Geständnisses nur durch Abgleich der Aktenlage; unzureichende Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der Tatbeteiligung weiterer Personen

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