Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (juris: DRNeuG SN) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine unzulässige belastende Rückwirkung - Stichtags- und Übergangsregelung sachgerecht - zudem keine Verletzung des Willkürverbots bzgl der Zubilligung einer Entschädigung - keine Verletzung der Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV
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