§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im Interesse der Funktionsfähigkeit des Parlaments in eil- bzw geheimhaltungsbedürftigen Fragen - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit auch für Ausschüsse und Sondergremien - Verfassungskonforme Auslegung von § 5 Abs 7 StabMechG möglich
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