Aktenzeichen 2 BvE 8/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:es20120817.2bve000811
RCN:
RCN4G6C5U8KN32MLRS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 17.08.2012

Gegenstandswertfestsetzung im Organstreitverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 28.02.2012

§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im Interesse der Funktionsfähigkeit des Parlaments in eil- bzw geheimhaltungsbedürftigen Fragen - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit auch für Ausschüsse und Sondergremien - Verfassungskonforme Auslegung von § 5 Abs 7 StabMechG möglich

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 27.10.2011

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium („Neunergremium“) gem § 3 Abs 3 StabMechG

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvE 8/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 8/11, 17.08.2012. Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 8/11, 28.02.2012. Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 8/11, 27.10.2011.
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