Aktenzeichen 4 StR 377/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:201222B4STR377.22.0
RCN:
RCN4F2CEJCA9AUBJPX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.12.2022

Konkrete Gefährdung von Personen oder fremder Sachen durch Beinahe-Unfall

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