Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Mutter über mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes zwecks Unterhaltsregresses kann nicht auf § 242 BGB gestützt werden - Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unzulässige richterlicher Rechtsfortbildung - zudem Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter durch unzureichende fachgerichtliche Grundrechtsabwägung - Zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf die Intimsphäre und auf geschlechtliche Beziehungen
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Zur Frage der Auskunftspflicht einer Mutter über den mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung - hier: Aussetzung des Vollzugs des Auskunftsanspruchs - Folgenabwägung
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