Aktenzeichen 1 BvR 472/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rs20150224.1bvr047214
RCN:
RCN4EUBPJ2Q6MEZ3VE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24.02.2015

Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Mutter über mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes zwecks Unterhaltsregresses kann nicht auf § 242 BGB gestützt werden - Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unzulässige richterlicher Rechtsfortbildung - zudem Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter durch unzureichende fachgerichtliche Grundrechtsabwägung - Zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf die Intimsphäre und auf geschlechtliche Beziehungen

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 03.03.2014

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Zur Frage der Auskunftspflicht einer Mutter über den mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung - hier: Aussetzung des Vollzugs des Auskunftsanspruchs - Folgenabwägung

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 472/14
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 472/14, 24.02.2015. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 472/14, 03.03.2014.
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