Aktenzeichen 2 BvR 1258/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180801.2bvr125818
RCN:
RCN4DN3ARNYER72LHS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.08.2018

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Beschleunigungsgrundsatz gebietet ggf Vorabentscheidung über Zulassung der Anklage, falls eine Terminierung auf absehbare Zeit nicht möglich ist - hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch unzureichend begründeten Beschluss über die Fortdauer von Untersuchungshaft - Gegenstandswertfestsetzung

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