Aktenzeichen XI R 16/10

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 15.05.2012

Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zurverfügungstellung von pornografischem Bildmaterial über das Internet als "Veranstaltung einer unterhaltenden Leistung"

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