Aktenzeichen VI S 12/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2018:B.240718.VIS12.17.0
RCN:
RCN4A6V6THHT2LDK8J

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 24.07.2018

(Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG bei Streit um Bildung einer Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG)

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Verfahrensgang

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Az. VI S 12/17
Bundesfinanzhof, VI S 12/17, 24.07.2018.
Az. IV R 41/13
Bundesfinanzhof, IV R 41/13, 10.03.2016.
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