Aktenzeichen 2 StR 512/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:110216B2STR512.15.0
RCN:
RCN49AXE23L965XG4L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2016

Revisionsrechtliche Überprüfung eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Geltung des Bestimmtheitsgebotes für den Führungsaufsichtsbeschluss

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