Aktenzeichen V ZB 223/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.05.2010

Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei unterbliebener Belehrung des Betroffenen nach dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien

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