Aktenzeichen 1 BvR 1849/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150429.1bvr184911
RCN:
RCN47YUCD3TXDBZ5XH

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.04.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtbescheidung des Beratungshilfeantrags sowie durch unzulässige Verweisung auf behördliche Beratung

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