Aktenzeichen 3 StR 388/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:291118B3STR388.18.0
RCN:
RCN47XUNPL6EN36M5W

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2018

Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtzeitiger Eingang der per Telefax übersendeten Revisionseinlegung

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