Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unbegründete Abweichung des Rechtsmittelgerichts von verfassungsgerichtlicher Rspr
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