Aktenzeichen I ZR 209/11

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RCN:
RCN44NJ7ZMDJBA7L9V

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.03.2013

Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Aktivlegitimation von Mitbewerbern und Verbänden für Unterlassungsklagen wegen unerwünschter Werbeanrufe - Telefonwerbung für DSL-Produkte

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