Aktenzeichen B 2 U 8/17 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2018:271118UB2U817R0
RCN:
RCN43QEHA9J97PV6U4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 27.11.2018

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - häusliche Arbeitsstätte - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - Abwägung aller Indizien im Einzelfall - Abwägungsausfall - keine Bindung des Revisionsgerichts - Versicherteneigenschaft als Wie-Unternehmer - Subsumtionsschluss des LSG - Fehlen von bindenden Tatsachenfeststellungen - Zurückverweisung

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