Aktenzeichen IX ZR 180/12

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RCN43NQTPEXYUFKAA2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.02.2015

Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und dessen Wegfall; Einziehung von Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung betreffend die Lieferung von Backzutaten unter Eigentumsvorbehalt

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