Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und dessen Wegfall; Einziehung von Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung betreffend die Lieferung von Backzutaten unter Eigentumsvorbehalt
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