Aktenzeichen VI ZR 175/11

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RCN43D3EQATBCKUN8A

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.01.2013

Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall: Verbindung zwischen den Tätigkeiten auf einer Straßenbaustelle als Voraussetzung einer gemeinsamen Betriebsstätte; Bindungswirkung der Anerkennung als Betriebsunfall durch den Unfallversicherer

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