Aktenzeichen 1 StR 433/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.09.2015

Verwerfung der Revision mit Beschluss als unbegründet: Beratungspraxis der BGH-Strafsenate

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 433/14
Bundesgerichtshof, 1 StR 433/14, 02.09.2015.
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