Aktenzeichen 1 BvR 2142/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rs20141216.1bvr214211
RCN:
RCN42MMRV6N6HWWVF9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 16.12.2014

Unvertretbare Annahme einer verfassungskonformen Auslegungsmöglichkeit führt zur Verletzung der Vorlagepflicht gem Art 100 Abs 1 GG und damit zu einer Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Beschwerdefähigkeit einer Behörde im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG - hier: Zum Anwendungsbereich des § 95 Abs 2 Nr 7 BauGB sowie des § 42 Abs 2, Abs 3 BauGB in Fällen der "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 28/15
Bundesgerichtshof, III ZR 28/15, 07.07.2016.
Az. 1 BvR 2142/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2142/11, 16.12.2014.
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