Aktenzeichen III ZR 342/09

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3XU23RT54PJJ82C

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.06.2011

Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Rechtsschein für die Nutzung einer Wohnung unter der Zustellungsanschrift; Einwurf in einen mehreren Personen zugänglichen Briefschlitz eines Mehrparteienhauses - Briefeinwurf

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