Aktenzeichen VI ZR 276/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:130421UVIZR276.20.0
RCN:
RCN3WAE9KFFWQMGV38

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.04.2021

Haftung des Herstellers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs: Bewertung des schädigenden Verhaltens als sittenwidrig

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 276/20
Bundesgerichtshof, VI ZR 276/20, 13.04.2021.
Az. 3 U 93/19
Oberlandesgericht Köln, 3 U 93/19, 13.02.2020.
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