Aktenzeichen VI R 6/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3W8Y3TS9ZWDZRYU

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 15.09.2011

(Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen - Keine verfassungsrechtlich gebotene Ausdehnung des § 3b EStG auf andere Zulagen)

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