Aktenzeichen XII ZB 66/14

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ECLI:
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RCN:
RCN3V8FQ4BR36CTFGH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2015

Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine Vereinbarung über unbefristeten Ehegattenunterhalt durch eine Änderung der Rechtslage

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